Recht

 

Arbeitsrecht für Väter


Die rechtliche Situation der Väter am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz (ArG) und im Obligationenrecht (OR) geregelt.


Das Arbeitsgesetz (ArG)

Das Arbeitsgesetz gilt nicht für alle Angestellten.
Die Ausnahmen findet ihr unter Art. 2 - 4.

Art. 36 regelt die Aspekte der Arbeitnehmer mit Familienpflichten.

Allgemeines

Absatz 1 lautet: "Bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit ist auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht zu nehmen. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen."

Überstunden

Absatz 2 lautet:"Diese Arbeitnehmer dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden. Auf ihr Verlangen ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren."

Kommentar: Im Klartext heisst das, dass von gesetzeswegen Vätern keine Überstunden verordnet werden dürfen! Dies gilt explizit auch für leitende Angestellte (Art. 3a). Ob da nicht täglich und in fast allen Betrieben das Gesetz gebrochen wird?!?

Betreuung kranker Kinder

Absatz 3 lautet: "Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben."

Kommentar: Dabei ist es unerheblich, ob die Mutter oder irgend eine andere Person vorher schon die Betreuung übernommen hat. Das heisst, es ist möglich, sofern beide Elternteile arbeiten, dass sowohl die Mutter, wie auch der Vater je drei Tage frei nehmen, um ihre kranken Kinder zu betreuen. Der Arbeitgeber darf ein ärztliches Zeugnis verlangen. Er darf jedoch nicht verlangen, dass während dieser Zeit (drei Tage) eine andere Person die Betreuung übernimmt.
Die freigegebene Zeit darf nicht von den Ferien abgezogen werden, da sie unverschuldet zustande kommt. Allerdings ist die Frage der Lohnfortzahlung nicht im ArG geregelt. (Siehe auch Art. 324a OR unten)

Innerhalb der vom Arbeitgeber gestellten Betreuungszeit muss der Arbeitnehmer eine weiterreichende Betreuung organisieren. Wenn es im privaten Umfeld keine Betreuungsmöglichkeiten gibt, können Institutionen wie z.B. das Schweizerische Rote Kreuz um Hilfe angegangen werden (siehe Link zum Roten Kreuz
).


Das Obligationenrecht (OR)

Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung (bei Verhinderung des Arbeitnehmers)

Artikel 324a Absatz 1 lautet: "Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist."

Kommentar: Da es sich bei der Pflege kranker Kinder um eine gesetzliche Pflicht handelt, ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Allerdings muss das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate bestehen. Wie lange der Arbeitgeber (akkumuliert auf ein Jahr) den Lohn fortzahlen muss, ist nur für das Minimum (3 Wochen) geregelt.

Absatz 2 lautet: "Sind durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nicht längere Zeitabschnitte bestimmt, so hat der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr den Lohn für drei Wochen und nachher für eine angemessene längere Zeit zu entrichten, je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den besonderen Umständen."

Kommentar: Wie lange (akkumuliert auf ein Jahr) der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen muss, ist nur für das Minimum (3 Wochen) geregelt. Für die darüber hinausgehende Zeit gibt es ja nach Kanton verschiedene Richtlinien (Basler, Berner und Zürcher Skala).

Zusammenfassung

Man kann also bis zu zehn Mal je drei Tage seine kranken Kinder pflegen, ohne finanzielle oder zeitliche Einbussen und Väter mit Kindern unter 15 Jahren dürfen nicht zu Überstunden verpflichtet werden und haben Anrecht auf eineinhalb Stunden Mittagspause!
Dies sind die Minimalrechte. Sind im Arbeitsvertrag oder im GAV bessere Bedingungen vereinbart, gelten diese natürlich auch. Es lohnt sich daher die Arbeitsverträge dahingehend zu studieren.


Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite hat rein informellen Charakter und ersetzt im Zweifelsfall auf keinen Fall den Anwalt oder Rechtsberater.