Rechtliche Aspekte zur AHV / Unfallversicherung /
Arbeitslosenversicherung


1. AHV
Wer Teilzeit arbeitet und dehalb weniger verdient, erhält eine tiefere AHV-Rente, falls das durchschnittliche Jahreseinkommen zwischen 12600 und 75960 Franken liegt (Stand 2003). Wer Kinder unter 16 Jahren betreut, erhält dafür Gutschriften

Bei verheirateten Paaren wird die Basis der AHV-Rente wie folgt berechnet: Erwerbseinkommen Mann + Erwerbseinkommen Frau + Erziehungsgutschriften = Gesamttotal : 2

2. Unfallversicherung
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichern, sofern diese mehr als 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind.

> Bundesamt für Sozialversicherung

3. Arbeitslosenversicherung
Auch eine stellensuchende Person mit Familienpflichten kann vermittlungsfähig sein. Eine Arbeit ist aber nur dann zumutbar, wenn die Familienpflichten berücksichtigt werden.

Bei der Geburt eines Kindes gelten andere Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeldern. Die Rahmenfrist (in der Regel innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet zu haben) wird für denjenigen Elternteil, welcher die Erziehung der Kinder übernimmt, rückwirckend verlängert.

> Links zum Thema


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