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Rechtliches zum Thmea Militär- und Zivildienst Terminfragen: Wer Kinder betreut, hat manchmal wichtige Termine zu beachten, die sich mit der Dienstpflicht überschneiden. In begründeten Fällen kommt Ihnen die vorgesetzte Behörde entgegen. Reichen Sie Ihr Gesuch rechtzeitig ein. Informationen dazu finden Sie im Internet. Dienstverschiebung: Grundsätzlich werden Gesuche nur bewilligt, wenn das private Interesse des Militärdienstpflichtigen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes überwiegt (Verordnung über die Militärdienstpflicht MDV und Weisung über Dienstverschiebungen WDVS). Schwangerschaft und die Pflicht zur Betreuung eigener Kleinkinder bilden in der Regel solche überwiegende «private» Interessen. Das Verschiebungsgesuch sollte spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eingereicht werden. Dem begründeten Gesuch sind die nötigen Beweismittel (z.B. Bestätigung der Gemeinde) beizulegen. www.armee.ch/info Betreuung von Kindern während der Dienstzeit: > Broschüre über Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) < zurück |